Ich bin eine Gebärmutter.

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Warum ist jemand anwesend, der das Kind von der Mutter abschneiden will?

Weil diese Person denkt, das Kind bleibt sonst ewig hängen.

Alternativ will die Person Gewebe des Kindes stehlen und am Schwarzmarkt verkaufen. Dazu nutzt sie bewusst die durch die Geburt weggetretene Aufmerksamkeit der mit der Vermögensverwaltung betrauten Person.



Weiß die Person, wie die Nabelschnur am anderen Ende weitergeht?

Nein, sie glaubt, die Nabelschnur ist an der Mutter festgewachsen, sonst würde sie das Kind ja nicht abschneiden wollen. Wenn man das Kind nicht abschneidet, bleibt es da ewig hängen.

Die Person glaubt aus Unkenntnis der Lage, dass das so ist, sonst würde sie das ja nicht machen.

Sie glaubt auch, die Nabelschnur verschwindet nach der Geburt wieder im Körper der Mutter. Für dieses Verhalten gibt es nur diesen einen Grund.



Die Person weiß nicht, dass das Kind wenig später komplett, mit Nabelschnur, Plazenta und Eihäuten aus der Gebärmutter kommt.

Sie will nur in die Szene fahren, weil sie weiß, dass geburtsbedingt die Aufmerksamkeit auf das Kind und die Erinnerung sehr groß sind und will bemerkt werden. Das ist eine psychische Störung.



Sonst gibt es keine Erklärung für dieses Verhalten.



Manche Leute glauben auch, sie können das, was noch rauskommt, einfach nehmen und auf willhaben verkaufen. Oder ebay. Oder ich weiß nicht, wo das üblich ist.

Aber der Eigentümer ist genetisch zweifelsfrei nachweisbar und bleibt ewig der Eigentümer, auch ewig, eines illegalen Verkaufserlöses. Es wird idR die Ausnahmesituation missbraucht, wo die Aufmerksamkeit der Mutter eingeschränkt ist. Es ist also ein Raub, nicht nur Diebstahl.



Der rechtliche Eigentümer der Placenta kann natürlich nur die Person sein, der sie vor der Geburt gehört hat. Das ist genetisch zweifelsfrei feststellbar. Man kann daher ungeprüft davon ausgehen, dass das Kind es ist.

Die Eltern sind maximal Vermögensverwalter und als solche verpflichtet.



Es darf auch niemand irgendwas berühren - nicht nur nicht, um etwas wegzutragen, sondern ausschließlich, wenn es medizinisch notwendig ist.

Die Eltern dürfen als Vermögensverwalter des Kindes die Körperteile verkaufen und müssen den Gewinn bis zur Volljährigkeit des Kindes aufbewahren.



In einem primitiven Land wie Österreich ist das aber gesetzlich nicht geregelt. Das wird von Straftätern missbraucht.